Skip to main content
decorative background image

AGB

Radfahrschule Rhein-Neckar e.V.: Allgemeine Geschäftsbedingung für Radfahrkurse, Pedelec-Training und Kurs Verkehrskompetenz

Allgemeines:

1. Die Anmeldung per (Online-Formular), Mail, Brief oder telefonisch (mit Aufnahme der persönlichen Daten) ist verbindlich und verpflichtend.

2. Mit der Anmeldebestätigung durch die Radfahrschule Rhein-Neckar e.V. wird innerhalb von 10 Tagen die Zahlung der mitgeteilten Kursgebühr fällig. Diese ist an die Radfahrschule Rhein-Neckar e.V. zu zahlen.

Die Bankverbindung lautet:

Bank: Deutsche Skatbank
IBAN: DE64 8306 5408 0005 3481 53
BIC: GENODEF1SLR

Verwendungszweck: Kurs Nr.: ….Kurs-Beginn ….. / Vorname und Name des Teilnehmenden


Mitwirkungspflicht:

1. Teilnehmende haben eine Mitwirkungspflicht.

2. Die Kursleitung ist berechtigt Teilnehmende auszuschließen, wenn sie zu oft fehlen bzw. Anweisungen nicht befolgen.

3: Durch Teilnehmende verursachte Unfälle, die auf nicht befolgen der Anweisungen oder leichtsinniges Verhalten der/des Teilnehmenden kann die Kursleitung nicht haftbar gemacht werden.

4. Verschweigt der/die Teilnehmende bei der Anmeldung gesundheitliche Einschränkungen kann der/die Teilnehmende vom Kurs ausgeschlossen werden. Kommt es durch diese Einschränkung zu einem Unfall, kann die Kursleitung nicht haftbar gemacht werden.

5. Das Mitbringen von Kindern ist nur nach Absprache mit der Kursleitung gestattet.


Rücktrittbestimmungen

Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen (Brief, E-Mail). Es gelten folgende Regeln:

1. Die genannte Kursgebühr wird bei einem Rücktritt der/des Teilnehmenden bis zwei Wochen vor Kursbeginn abzüglich eines Bearbeitungsentgelts in Höhe von 20 Euro zurückerstattet. Erfolgt der Rücktritt nach diesem Zeitraum, so wird die Kursgebühr in voller Höhe fällig, sofern kein ärztliches Attest vorgelegt wird. Bei Vorlage eines ärztlichen Attests wird die Kursgebühr abzüglich eines Bearbeitungsentgelts in Höhe von 20 Euro zurückerstattet.

2. Sobald der Kurs begonnen hat, ist eine Rückerstattung der Kursgebühr bei einem Rücktritt durch die/den Teilnehmenden grundsätzlich nicht möglich. 

3. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Abmeldung ist der rechtzeitige Eingang bei der Radfahrschule Rhein-Neckar e.V..


Veranstaltungsabsagen:

1. Der Veranstalter kann einen Kurs bei zu geringer Zahl an Teilnehmenden absagen. Den angemeldeten Teilnehmenden wird ein neuer Termin angeboten bzw. die Kursgebühr erstattet.

2. Muss der Radfahrkurs vom Veranstalter vor Beginn des Kurses abgesagt werden, so erhalten die Teilnehmenden bereits gezahlte Kursgebühren vollständig zurück (einschließlich des Bearbeitungsentgelts).

3. Bei Ausfall von Unterrichtseinheiten – z.B. wegen Verhinderung der Kursleitung – bemüht sich diese, die Teilnehmenden rechtzeitig zu benachrichtigen. Der Unterricht wird nach Möglichkeit nachgeholt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

4. Über diese Bestimmung hinausgehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.


Datenschutz und Sonstiges

1. Die von den Teilnehmenden erhoben Daten werden nur für die Verwaltung und Organisation der Kurse verwendet.

2. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile.

Mannheim, 6.1.2026, Radfahrschule Rhein-Neckar e.V.